räumliche/ örtliche Entwicklungskonzepte
Das Entwicklungskonzept stellt ein strategisches Planungsinstrument auf örtlicher Ebene dar. Es dient der räumlichen Verortung und Festlegung von raumrelevanten Planungszielen von Gemeinden. Der Planungshorizont liegt dabei je nach Bundesland bei bis zu 25 Jahren und sind dessen Aussagen nicht zuletzt aufgrund des Maßstabs einem gewissen Interpretationsspielraum unterworfen. Im Zuge eines umfangreichen Evaluierungsprozesses werden jene zukunftsbestimmenden Ziele auf Aktualität überprüft, um sie gegebenenfalls an neue Herausforderungen und Vorschriften anzupassen. So können auch gänzlich neue Planungsinhalte aufgenommen werden.
Des Weiteren sind die von einer Gemeinde getroffenen Aussagen sowie Festlegungen abhängig von der überörtlichen Raumplanung (REPRO) und anderer planungsrelevanter Materien wie etwa der Wasserwirtschaft oder dem Forstwesen.
Die inhaltliche Erstellung eines Entwicklungskonzepts unterliegt dem Gemeinderat/ der Gemeindevertretung. Unter Beteiligung der Gemeindebürger:innen werden hierbei entsprechende Zielsetzungen erarbeitet; diese werden mithilfe von Ortsplaner:innen koordiniert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in das Entwicklungskonzept aufgenommen.
Leistungen:
– Unterstützung und Beratung im gesamten Planungsablauf